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Schenken & Vererben | November 2011

Rechtsanwalt und Steuerberater Robert Badman, TutzingGrundstücke in Erbengemeinschaft

- Schlummernde Probleme -

Die allein stehende Gisela und der verheiratete Walter sind Geschwister. Als 1990 die Mutter verstarb, wurde sie von den beiden Kindern zu je ¼ und von ihrem Ehemann zu ½ beerbt. Sie besaß ½-Miteigentumsanteil am Einfamilienhaus. Der Vater verstarb 2005 und wurde von seinen Kindern mit einer Quote zu je ½ beerbt. Die Geschwister haben es versäumt beide Erbengemeinschaften aufzulösen und Miteigentumsanteile zu je ½ ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Gisela wohnt seit 1990 im Haus und versorgte zunächst den Vater. Später wohnte sie alleine und pflegte Haus und Garten mit Billigung ihres Bruders. Sie trug alle Kosten alleine. Die finanziellen Möglichkeiten von Gisela erlauben es nicht die Erbteile von ihrem Bruder im Wert der halben Immobilie abzukaufen. Um einer Teilungsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft vorzugreifen, machte die Auflösung in eine Bruchteilsgemeinschaft mit Versteigerungsschutz Sinn. Möglicherweise kann das Einfamilienhaus in Wohnungseigentum zerlegt werden, z. B. durch einen selbständigen Anbau für Walter.

Eine allgemeingültige Lösung für alle Fälle gibt es nicht. Diese muss an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.

Der Autor, Robert Badmann, ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Steuerberater und zertifizierter Testamentsvollstrecker in Tutzing. Er steht für Rückfragen zu diesem Artikel unter Tel. 08158/99013 während der üblichen Bürozeiten zur Verfügung. www.kanzlei-badmann.de